Ein Ehevertrag muss nicht unromantisch sein

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Ein Ehevertrag setzt bestimmte Regeln für die Ehe, immer mit Blick auf den Fall einer Scheidung. Natürlich wollen Verlobten nicht schon vor dem Start der Ehe an die Eventualität eines vorzeitigen Endes denken. Die meisten assoziieren mit dem Wort ‘Ehevertrag’ eher Kälte und Tristesse, die ihren romantischen Vorstellungen einer Hochzeit zuwider läuft. Gedanken wie – ‘Warum heiraten wir, wenn es nicht für immer und ewig ist?’ oder ‘Warum heiraten wir wenn er/sie mir nicht einfach vertrauen kann?’ kommen vor. So wird ein Ehevertrag häufig zum Streitpunkt zwischen Verliebten.
Welche Gründe gibt es für einen Ehevertrag?
Das muss aber nicht sein. Sehen Sie den Ehevertrag als ein Instrument, das Ihnen neue Gespräche eröffnen kann. Falls ein Teil des Brautpaares einen Vertrag wünscht und der andere nicht (was in die meisten Fällen vorkommt), können Sie besprechen warum er/sie es darauf besteht. Was steckt dahinter? Hat er/sie vielleicht schlechte Erinnerungen oder Erfahrungen durch die Scheidung seiner Eltern? Ist im Freundeskreis schon ein solcher Rosenkrieg ausgebrochen? Sprechen Sie über diese Dinge, um Ihrer Beziehung nicht zu schaden.
Besprechen Sie auch Ihre finanzielle Situation schon vor der Hochzeit. Augen zu und durch ist gerade bei solch wichtigen Themen nicht immer die richtige Lösung. Ein offenes Gespräch über einen Ehevertrag kann nicht schaden.
Vertrauen Sie Ihrem Partner
Ein Ehevertrag ist ein rechtliches Konstrukt und damit trägt somit ein großes Maß an Bedeutung und Gewicht. Unromantisch muss er aber nicht sein. Sein Sie der- oder diejenige, der/die den Vertrag nicht wünscht, springen Sie doch einfach über Ihren Schatten, betrachten die Sache aus einem neuen Blickwinkel – und vertrauen in Ihren Partner. Es könnte das romantischste Geschenk sein, das Sie jemals geben könnten. Wichtig ist, im Vorfeld alles zu besprechen und sich gut beraten zu lassen. Bei einem so emotionalen Thema ist es auch angebracht, sich einmal allein mit einem Experten zu besprechen.
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Der Ehevertrag – Eckpunkte
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